Das Baukindergeld fördert den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum für Familien mit mindestens einem Kind. Je Kind erhält die Familie eine Förderung von 1.200 EUR pro Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren.
Mögliche Antragsteller:
Jeder Eigentümer, der erstmalig Wohneigentum zur Selbstnutzung erwirbt und kein anderes Eigentum an Wohnimmobilien (unabhängig der Nutzung) besitzt, beantragen, so- fern er kindergeldberechtigt ist. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss im Haushalt leben.
Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf 75.000 EUR nicht übersteigen. Je Kind steigt diese Grenze um 15.000 EUR.
Geförderte Vorhaben:
Es wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert. Die Bau- genehmigung muss zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 erteilt worden sein, entsprechend muss der Notartermin bei einem Erwerb in diesem Zeitraum liegen.
Beantragung:
Der Zuschuss ist auf dem KfW Zuschussportal www.kfw.de/zuschussportal durch die Kunden zu beantragen. Der Antragszeitraum beginnt bei einem Bauvorhaben mit Einzug in die Immobilie und umfasst sechs Monate. Innerhalb dieser sechs Monate muss der Antrag mit einer amtlichen Melde- bestätigung gestellt werden. Bei einem Kauf einer bereits selbstgenutzten Immobilie beginnt die Frist mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags.