Mit sofortiger Wirkung können bis auf Weiteres keine Anträge für die Förderprogramme "klimafreundlicher Neubau" 297, 298 und 299 mehr gestellt werden. Die bereitgestellten Bundesmittel dafür sind ausgeschöpft. Bereits zugesagte Förderdarlehen und gültige Sofortbestätigungen in den genannten Produkten sind nicht betroffen.
In der "KfW Sanierungsförderung" 261 und 263 sowie "Wohneigentum Familien" 300 können weiterhin Anträge gestellt werden.
Nach derzeitigem Stand ist geplant, dass Anträge in den vorgenannten Neubau-Produkten ab Anfang 2024 wieder möglich sind.
Weitere Informationen sind auf den jeweiligen Produktseiten der KfW (www.kfw.de) zu finden.